Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Beförderungsbedingungen
1. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins hat der Fahrgast Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon. Es wird eine Fahrtdauer von 50-80 Minuten angestrebt.Die Leistung gilt als erfüllt, wenn die Fahrtdauer 50 Minuten überschreitet.
2. Der Gutschein/Fahrschein ist auf geeignete Personen übertragbar.ErlebnisBallon Prautsch kann ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen entspr. §20 LuftVG erfüllt, mit der Durchführung der Fahrt beauftragen.
3. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können erst nach deren Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose und anderen gesundheitlich relevanten Beeinträchtigungen erfolgt die Beförderung des Fahrgastes auf dessen Risiko. Ballonfahren erfordert insofern sportlichen Einsatz,als dass sich der Fahrgast in der Lage fühlen sollte, von einem Stuhl springen zu können. Schwangeren wird die Fahrt nicht empfohlen. Das Mindestalter von beförderten Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m.Die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten erfolgt durch Unterschrift auf dem Fahrschein.
4. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Personen und Sachen sind mit einer kombinierten Deckungssummein Höhe von € 3.838.000 bzw. € 5.112.920 je Schadensereignis versichert.Eine Haftung für mitgeführte Foto- und Filmausrüstung ist ausgeschlossen.
5. Der Passagier setzt sich nach Erhalt des Gutscheins/Fahrscheins mit ErlebnisBallon Prautsch zwecks Terminvereinbarung in Verbindung. Am vereinbarten Starttag erfolgt ca. 2 Stunden vor dem Start die konkrete telefonische Absprache.Die Entscheidung für oder gegen den Start ist von den herrschenden Witterungsbedingungen abhängig und wird grundsätzlich im Interesse der Sicherheit des Fahrgastes gefällt. Im Falle einer witterungsbedingten Absage wird mit den Fahrgästen ein neuer Termin vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen witterungsbedingter Fahrtabsagen sind ausgeschlossen.
6. Sollte der Passagier zum vereinbarten Termin verhindert sein, so informiert er das Luftfahrtunternehmen bis spätestens drei Kalendertage davor. Bei unbegründetem Nichterscheinen verfällt der Gutschein und damit der Anspruch auf Beförderung nach Punkt 1.
7. Schäden und Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich- spätestens nach 2 Tagen - anzuzeigen und geltend zu machen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragergebenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Cottbus.